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Jede Webseite muss ein Impressum haben

Impressum, aus dem Verlagswesen ins Neuland

Ürsprünglich war das Impressum dafür gedacht kenntlich zu machen, wer für ein Schriftstück (z.B. Buch, Artikel) verantwortlich ist. Mehrere hundert Jahre galt dies vorwiegend für gedruckte Publikationen.

Mit dem Internet oder im Gesetz den "Telemedien" hat sich diese Pflicht auf elektronische Inhalte erweitert.

Nicht jeder muss, aber alle sollten

Grundlegend müssten nur solche Internetseiten ein Impressum angeben, die einen "geschäftlichen" Zweck verfolgen. Allerdings ist im Gesetz nicht genau spezifiziert, ab wann diese Ausrichtung genau vorliegt. Empfiehlt man in seinem "privaten" z.B. Produkte auf Amazon, dann kann dies (selbst, wenn man keine Provision dafür bekommt) schon als "geschäftlicher Zweck ausgelegt werden.

Kontakt(-Daten) reichen aus

Das Impressum muss den vollständigen Namen, Anschrift, sowie eine schnelle elektronische Kontaktmöglichkeit (z.B. Email) enthaltenn. Es muss auf der Startseite ersichtlich oder direkt auffindbar sein (offensichtlicher Link). Allerdings muss es nicht unbedingt explizit "Impressum" heißen. "Kontakt" reicht hierfür aus. Womit man sich gerade bei "privaten" Seiten die sperrige Impressumseite tatsächlich sparen, bw. durch eine Kontaktseite ersetzen kann.

mathiasmell 8. November 2019 16:17 Datenschutz , Gesetz

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